Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
Es ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblichen Bus-/ und LKW-Fahrer gravierende Veränderungen bei Aus-/ und Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) regeln den Rhytmus und die Inhalte der Weiterbildungen. So werden in den 35 Stunden der Weiterbildung:
Kenntnisbereiche:
| 1. | die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, |
| 2. | die Anwendung von Vorschriften, |
| 3. | sowie die Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik |
| behandelt. Diese großen Punkte teilen sich in mehrere Themen auf: | |
| • | ECO-Training |
| • | Technik mit Bremsanlage |
| • | Fahrsicherheitstraining |
| • | Ladungssicherung |
| • | Sozialvorschriften mit Einweisung in den digitalen Tachographen |
| • | Ernährungsberatung, Rückenschule, Erste-Hilfe-Auffrischung |
| • | Imageprofil Fahrer, Unternehmen |
| • | Risiken des Straßenverkehrs, Verhalten bei Notfällen, Schleusung und Kriminalität |
Hieraus kann gewählt werden, wobei die drei großen Überpunkte mit jeweils einem Thema abgedeckt sein müssen.